Deine Verantwortung gegenüber den Kindern

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Version vom 24. November 2007, 14:43 Uhr von Tobias (Diskussion | Beiträge) (Aufsichtspflicht)
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Die Sicherheit und die Gesundheit der WiWö müssen bei allen euren gemeinsamen Aktivitäten an erster Stelle stehen. Natürlich brauchen die Kinder für ihre Entwicklung einen gewissen Spielraum, der auch Gefahren mit sich bringt. Es ist aber deine Pflicht nachzudenken, ob das was du vor hast, pädagogisch sinnvoll ist und daher mögliche Gefahren rechtfertigt. Du musst alle möglichen Risikofaktoren bedenken und Unfällen vorbeugen. Andererseits musst du wissen, was du zu tun hast, sollte – trotz aller Vorsichtsmaßnahmen – doch etwas passieren. Die rechtliche Kontrollfrage lautet: Was hätte eine verständige Aufsichtsperson nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall getan? Dein Maßstab ist dabei immer das schwächste Kind der Gruppe – nur wenn dieses Kind in der Lage ist, bei euren Aktivitäten ungefährdet mit zu machen, ist die Sicherheit des ganzen Volkes/der ganzen Meute garantiert.

Vorbeugen

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Viele Risikofaktoren kannst du schon erkennen und/oder entschärfen bevor deine WiWö überhaupt damit in Kontakt kommen oder davon betroffen sind. Nimm dir etwas Zeit und verwende deine Vorstellungskraft, um alle möglichen Risiken von dem, was ihr tun wollt, herauszufinden. Ihr müsst euch im Leitungsteam einig sein und klare Regelungen bzw. eindeutige Grenzen festsetzen. Dabei müsst ihr natürlich das Alter und die Entwicklung der Kinder genauso berücksichtigen wie die Art der Beschäftigung, den Ort wo sie sich aufhalten und die Zusammensetzung eurer Gruppe. Zu den Risikofaktoren findest du Tipps und Checklisten weiter unten. Prinzipiell ist natürlich in einer bestimmten Situation von allen Möglichkeiten immer die ungefährlichste zu wählen. Natürlich kannst du nicht immer alles voraussehen. Das Kriterium ist, wie deine WiWö sich grundsätzlich verhalten.

Informieren

Lass alle WiWö ganz klar wissen, welche Verhaltensanweisungen ihr ihnen gebt. (Verwendet gegebenenfalls ein System von Zeichen und Tafeln, um sie zu verdeutlichen.) Besonders wichtig sind diese Regelungen natürlich für die Zeitspannen, wo die WiWö keine direkte Aufsicht haben. Zum Thema Aufsichtspflicht erfährst du einiges weiter unten. Natürlich musst du die Anweisungen, die du gibst regelmäßig kontrollieren, damit sie nicht nutzlos sind. Wie oft du das tun musst richtet sich danach, wie folgsam deine WiWö sind bzw. wie berechenbar die Gefahr ist. Sollten sich die Kinder nicht daran halten, musst du unbedingt reagieren. Nur so erkennen sie, dass das, was du anordnest, wirklich wichtig ist. Über die Konsequenzen beim Fehlverhalten eines Kindes oder Nichtbeachten der Regeln müsst ihr euch im Leitungsteam einig sein. Behandelt die Kinder gerecht und trefft einhellige, klare Entscheidungen, die auch für die WiWö verständlich sind.

Aufsichtspflicht

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Egal was du mit deinen Kindern unternimmst, es ist immer wichtig, dass du darüber informiert bist, wo die WiWö sich gerade aufhalten und was sie tun. So wirst du Gefahren, die ein Kind bedrohen – z.B. der Straßenverkehr, scharfe Gegenstände oder das Spielen mit Streichhölzern – rechtzeitig erkennen und entschärfen können. Kontrolliere immer wieder, ob deine Vorüberlegungen richtig und vollständig waren. Erinnere die WiWö an die Gefahrenquellen und schau nach, ob die Hinweise noch bestehen. Daneben kann ein Kind natürlich auch durch sein Verhalten – z.B. Raufereien, die zu wild werden oder ein Spiel mit Pfeil und Bogen – andere gefährden. Auch in diesem Fall bist du zu sofortigem Handeln verpflichtet!

Natürlich ist es unmöglich, jederzeit alle WiWö zu beaufsichtigen. Du musst selber entscheiden, bei welchen Aktivitäten eine unmittelbare Aufsicht unerlässlich ist und wie viele Personen es dafür braucht. Die Entscheidung wird auch hier wieder vom Alter und der Entwicklung der WiWö, von der Art der Beschäftigung, der Gruppe der Kinder und vom Ort der Aktivität abhängig sein. Es gibt nämlich keine einheitlichen Altersgrenze ab wann ein Kind für bestimmte Tätigkeiten alleine gelassen werden kann. Der Oberste Gerichtshof sagt dazu: "Die Aufsichtspflicht muss lebensnah verstanden werden und darf nicht unrealistisch überspannt werden

Belehrungspflicht: Du hast die Pflicht, die Kinder in der ihnen verständlichen Weise auf Gefahren hinzuweisen und vor falschem Verhalten zu warnen. Mehr zum Thema Strafen findest du im Kapitel "Die Herausforderung WiWö-LeiterIn zu sein".
Überwachungspflicht: Du hast die Pflicht, dich zu vergewissern, ob deine Belehrungen und Ermahnungen verstanden worden sind und befolgt werden. Du musst auch Konsequenzen erkennen lassen, wenn deine Mahnungen weiterhin nicht beachtet werden.
Betreuungspflicht: Du hast die Pflicht, bei allen Veranstaltungen (der WiWö) anwesend zu sein

Wenn du deine WiWö kurzfristig sich selbst überlässt raten wir dir, dass eineR von euch jederzeit von den Kindern erreichbar (also in der Nähe) sein soll. So seid ihr in der Lage, rechtzeitig einzugreifen, wenn etwas passiert. Es gibt natürlich auch Situationen, wo es nicht zumutbar ist, rund um die Uhr auf die WiWö aufzupassen. So ist eine Aufsicht während der Nachtruhe nicht notwendig, es genügt hin und wieder nach den Kindern zu schauen. Nur bei besonderen Vorkommnissen (Nachtspiel, krankes Kind, etc.) solltet ihr öfter mal nach ihnen sehen. Übrigens: Im Sinne des Gesetzgebers sind Aufsichtspersonen "über 18 Jahre alte Personen, die in Jugendorganisationen eine führende Stellung gegenüber den ihrer Führung unterstehenden Kinder und Jugendlichen einnehmen." Daraus ergibt sich, dass bei allen euren Aktivitäten auf jeden Fall eineR von eurem Leitungsteam über 18 Jahre alt sein muss – ansonsten wäre, wenn etwas passiert, die Gruppenleitung verantwortlich (auch wenn sie gar nicht dabei ist). Sie macht sich in jedem Fall schuldig, wenn sie ein WiWö-Team einsetzt, bei dem niemand alt genug ist, um die gesetzliche Verantwortung zu übernehmen.

Erinnere dich an die Kontrollfrage: Was hätte eine verständige Aufsichtsperson nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall getan?

Rasche effektive Hilfe

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es jederzeit zu einem Unfall oder einer gefährlichen Situation kommen. Du bist dann zu sofortiger Hilfe verpflichtet. Sei vorbereitet

  • zu wissen, was du jeweils tun musst. (Daher ist z.B. eine fundierte Erste Hilfe-Ausbildung für jedeN JugendleiterIn wichtig.)
  • alles bereit zu haben, was du brauchst. Überleg dir daher vor der Aktivität, was du dafür mitnehmen musst.(z.B. Handy, Erste Hilfe, Sonnencreme, Absperrungsband, etc.)
  • andere Risikobereiche nicht unbeaufsichtigt zu lassen, während du Hilfe leistest. Überlegt, ob ihr genug Personen seid, wenn einE LeiterIn verhindert ist. Wenn irgend möglich vermeidet, dass nur einE ErwachseneR die Kinder betreut

Zuerst sollst du dich um Schadensbegrenzung bzw. Schadensminderung kümmern:

  • Erste Hilfe
  • Löschmaßnahmen
  • sonstige Sicherheitsmaßnahmen Sind alle in Sicherheit und gut betreut, kümmere dich um die genaue Dokumentation der Vorfälle. Je genauer du das machst, desto besser kannst du dich später an die Ereignisse erinnern.
  • Fotos, Skizzen, Zeichnungen
  • genaues Festhalten des Unfallortes, der Unfallzeit und sonstiger Bedingungen
  • Name und Anschrift von Zeugen Wähle aus, welche der folgenden Stellen du benachrichtigen musst:
  • Eltern/Erziehungsberechtigte - unverzüglich
  • Sicherheitsbehörden (Gendarmerie, Polizei) - unverzüglich
  • Verantwortliche Stellen der PPÖ (Gruppenleitung, Landesverband) - unverzüglich
  • Versicherungen (Schadensmeldungen spätestens 3 Tage später) Aus dieser Liste erkennst du schon, dass du die Kontaktstellen natürlich immer schon vorher wissen solltest und am besten eine entsprechende Telefonliste immer dabei hast. Erkundige dich bei der Gruppenleitung, wer in eurer Gruppe zu verständigen ist. Im Gruppenrat kannst du auch erfragen, ob eure Gruppe eine eigene Versicherung hat und welche Person im Landesverband zu verständigen ist. Sollte, was wir nicht hoffen, mal was Schlimmeres passieren, kümmere dich möglichst schnell um einen Rechtsbeistand. Du bist nicht verpflichtet, gegenüber Sicherheitsbehörden irgendwelche Angaben zu machen, die über die Daten und Fakten des Unfalles hinaus gehen. Stelle in keinem Fall irgendwelche Vermutungen über Unfallursachen an und gibt keine Schätzungen über zeitliche oder örtliche Abläufe sowie Aussagen über das Verschulden ab.

Konsequenzen

Du übernimmst als JugendleiterIn die Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern und Verantwortung gegenüber den Eltern. Bei fahrlässigem Verhalten wirst du zur Haftung gezogen, d.h. du musst für das einstehen, was du getan hast. Du kannst dabei für Schäden haftbar gemacht werden, die ein Kind erleidet oder die ein WiWö einem anderen Kind zufügt. Dabei wird natürlich beurteilt, was eine verständige Aufsichtsperson nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall getan hätte. (Du erinnerst dich sicher an unsere "Kontrollfrage", die wir dir schon einige Male gestellt haben.) Es ist nicht nur wichtig, was du getan hast, sondern unter Umständen auch, was du nicht getan hast. Das heißt in der gesetzlichen Formulierung "Unterlassung" und bedeutet, dass du etwas, was du hättest tun sollen, nicht getan hast (z.B. wenn du einem Kind, das sich verletzt hat, keine Hilfe leistest). Solltest du tatsächlich für einen Schaden haftbar gemacht werden, dann musst du Schadenersatz leisten. Das passiert aber nicht automatisch, sondern nur, wenn dich die Eltern/Erziehungsberechtigten klagen sollten und den Prozess gewinnen. Zu so einem Szenario kommt es aber – Gott sei Dank – sehr selten. Die meisten Dinge lassen sich mit einem Gespräch leicht individuell klären. Parallel dazu unternimmt der Staat rechtliche Schritte die automatisch passieren und auch nicht verhindert werden können. Ein Arzt ist z.B. verpflichtet Anzeige zu erstatten, wenn ein Kind ins Spital kommt, dessen Verletzungen anscheinend durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Das ist auch gut so – in unserer Gesellschaft werden Kinder durch solche Regelungen geschützt. Dadurch kann es dann noch zu einer weiteren Ahndung in Form einer Geld- oder Freiheitsstrafe kommen. Wir hoffen, dass du diese Informationen nie brauchen wirst. Sie sind daher auch sehr kurz gehalten. Im Fall des Falles musst du dir ja sowieso ganz gezielte rechtliche Hilfe suchen.

Risikofaktoren

Hier findest du, wie versprochen, eine allgemeine Zusammenstellung von Tipps und Ratschlägen zu einzelnen Risikofaktoren. Natürlich kann die Liste nie vollständig sein. Überlegt also gemeinsam, in welcher besonderen Situation ihr jeweils seid und was ihr daher berücksichtigen müsst. Prinzipiell kannst du deinen WiWö ruhig was zutrauen. Verbiete daher nicht gleich alles, was gefährlich sein könnte, sondern überlege dir lieber sinnvolle Regelungen. Regelverstöße musst du zwar einkalkulieren, sie sind aber doch die Ausnahmen. Denk nur daran, dass dein Maßstab immer das schwächste Kind der Gruppe sein muss und richte alle deine Überlegungen danach aus.

Gegenstände

Einerseits können Gegenstände, die ihr benutzt, ein Gefahrenrisiko bergen, andererseits können gerade sie helfen, Gefahren zu vermeiden oder zu vermindern. Dazu gehört

  • die Ausrüstung bzw. Kleidung, die du von deinen Kindern verlangst. Denke bei jeder Ausschreibung bzw. Vorbereitung einer Aktivität daran, wie die Kinder ausgerüstet sein sollen (z.B. gutes Schuhwerk und Regenschutz für einen Ausflug, strapazierfähige Kleidung für ein Sommerfest auf der Wiese oder alte Kleidung für eine Malaktion).
  • dass Kinder nur das Werkzeug oder nur die scharfen Gegenstände (z.B. Hammer, Zange, Säge, Messer, Scheren, Folie etc.) benutzen sollen, das/die sie auch zu handhaben wissen. Das heißt aber keineswegs, dass du ihnen verbieten musst, damit zu hantieren, sondern dass eine Einschulung bzw. Aufsicht notwendig sind.
  • das allgemeine Material im Heim oder auf Lager. Gefährliche Gegenstände sollen für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden, Materialkisten sollen keine scharfe Kanten oder wegstehende Teile haben, an denen sich die WiWö verletzen könnten.
  • das spezielle Material, das ihr für eure Aktivitäten jeweils braucht. Turngeräte, Pfeil und Bogen, eine Töpferscheibe, Laubsägen, Stelzen, usw. – alle diese Dinge brauchen eine Einschulung bzw. Aufsicht – natürlich entsprechend der Entwicklung und Fähigkeiten der Kinder. Sei aber auch hier nicht zu ängstlich und mach womöglich alles selbst. Die WiWö können nur durch den Gebrauch lernen, wie man damit umgeht.
  • ein Handy, das immer und überall dabei ist, um notfalls Hilfe holen zu können.
  • Und noch ein Ratschlag zum Schluss: Achte darauf, dass deine WiWö keine schweren Lasten tragen! Ihr Knochenbau und ihre Muskulatur weisen noch eine geringere Festigkeit auf als bei Erwachsenen. Sie muten sich aber gerne mehr zu, als gut für sie ist.

Rund um eure Aktivitäten

Die Liste der Risikofaktoren rund um eure Aktivitäten ist sicher nicht vollständig. So viele verschiedene Dinge könnt ihr gemeinsam unternehmen und erleben, dass wir sie sicher nicht alle abdecken können. Trotzdem liefert dir die folgende Aufstellung sicherlich ein paar Anhaltspunkte.

  • Der Ort der Aktivität kann Gefahren in sich bergen. Bedenke seine Lage (z.B. abschüssige Wiese, Straßenverkehrslage, etc.) und seine Ausstattung (elektrischer Strom, unsichere Stockbetten, wackelige Stiegen, etc.). Am SOLA bietet sich eine Geländebegehung (am besten in Form eines Spieles) an, bei dem die WiWö das Gelände kennen lernen und gleichzeitig deine Regelungen dafür erfahren.
  • Sollte ein Transport der WiWö zum Ort der Aktivität notwendig sein, dann ist eine gemeinsame Fahrt mit öffentlichen Verkehrmitteln in jedem Fall jeglichem Privattransport vorzuziehen. Achte darauf, dass ihr genügend Begleitpersonen seid. Bei jeder gemeinsamen Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln steigt immer ein Erwachsenen zuerst und einer zuletzt ein (bzw. aus) und achtet darauf, dass keine Kinder verloren gehen. Erkläre den WiWö vor dem Antritt der Fahrt, was sie zu tun haben, wenn sie doch verloren gehen sollten und/oder gib ihnen einen Zettel mit einer Kontaktadresse und/oder Telefonnummer mit.
  • Das spezielle Material, dass ihr für eure Aktivitäten braucht, haben wir schon extra erwähnt.

Unterwegs auf der Straße

  • Nimm genug BetreuerInnen mit, um alle WiWö beaufsichtigen zu können. Achte besonders auf unruhige bzw. "wilde" Kinder.
  • Erwachsene gehen immer auf der Fahrbahnseite.
  • Wenn ihr die Straße überqueren wollt, macht ihr das in jedem Fall bei einem Zebrastreifen bzw. einer Ampel. Sollte es beides nicht geben, steht mindestens ein Erwachsener in der Mitte der Straße und sperrt diese durch deutliche Handzeichen ab, bis das letzte Kind auf der anderen Straßenseite ist.
  • Sollte es keinen Gehsteig geben, dann seid ihr schon ab einer Anzahl von drei Kindern eine "geschlossene Kindergruppe" und sollt die rechte Seite der Fahrbahn benutzen. Bei Dämmerung bzw. Dunkelheit müsst ihr darauf achten, dass die Gruppe ausreichend beleuchtet ist. Das kann durch Lampen, aber auch durch mitfahrende Fahrzeuge geschehen.

Übrigens: Auf der Fahrbahn sind Spiele aller Art verboten (außer die Straße wird diesem Zweck gewidmet und ist für den übrigen Verkehr gesperrt). Spiele auf Gehsteigen oder Gehwegen und deren Befahren mit Rollschuhen u.ä. sind verboten, wenn dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn oder Fußgänger gefährdet oder behindert werden.

Grundlegendes für das Freie

  • "Schwierige Stellen" wie Abhänge, Schluchten oder Kletterbäume (die vielleicht morsch sein können) sind natürlich für die WiWö besonders attraktiv. Wenn sie sich nicht vermeiden lassen, gib klare Regeln für das Verhalten der Kinder. Das ist wesentlich effektiver, als ein Verbot auszusprechen.
  • Achte darauf, dass sich in eurem Umkreis möglicherweise aggressive oder giftige Tiere aufhalten (Insektenschutz, Tollwutgebiet, etc.) bzw. Pflanzen befinden, die Allergien hervorrufen.
  • Spielt keine körperlich betonten Spiele auf betonierten Flächen und betreibt dort auch keinen Sport.
  • Entferne gefährliche Objekte - wenn möglich - von Spielflächen oder ihrer Umgebung. Achte besonders auf Dinge unter Kinnhöhe und Sachen, die an Wänden lehnen.

Zum Programm

Auch hier können wir wieder nur allgemeine Ratschläge geben. Solltest du über die Sicherheitsrisiken eines von dir geplanten Programms nicht genügend Bescheid wissen, wende dich unbedingt an Fachleute, die etwas davon verstehen. Es ist sehr wichtig, dass ihr nur solche Programme gemeinsam macht, zu denen du dich in der Lage siehst, bei denen du dich auskennst. Du musst abschätzen, ob du ausreichende Fähigkeiten dafür hast, oder Fachleute auch zur Betreuung heranziehen musst. Informiere dich über die Regeln bzw. Gefahren und gib sie an deine WiWö weiter. Es ist durchaus möglich, dass WiWö während eines Sternlaufes, Stationenlaufes, Geländespieles etc. in Kleingruppen allein unterwegs sind, wenn sie die Gegend kennen. Du solltest allerdings von Zeit zu Zeit Einblick in das Verhalten der Kinder haben – dazu reichen gelegentliche Kontrollen z.B. in Form von Stationen, die die WiWö besuchen. Bevor die Kinder weg gehen, muss klar sein, wo sich verloren gegangene Kinder treffen bzw. wo und wie sie Hilfe bekommen können. Beim Sondertreffen gibt es ja außerdem die Möglichkeit, dass einE LeiterIn in einer Rolle aus der Spielgeschichte mit den Kindern unterwegs ist und so u.a. auch die Aufsicht übernehmen kann.

Wandern mit Kindern

  • Kinder brauchen keinen "Gipfelsieg", sie suchen auch im Gebirge das Abenteuer und das Geheimnisvolle und das können sie überall am Wegesrand entdecken. Suche also solche Strecken aus, die Interessantes für die WiWö bieten oder lass sie gleich bei der Planung mitentscheiden. Besonders lustig sind Wanderungen, die unter einem Motto (z.B. "Das Geheimnis der magischen Quelle") stehen.
  • Um eure Tour kindgerecht zu planen, ist gutes Kartenmaterial (und evtl. ein Wanderführer) unbedingt notwendig. Die endgültige Route musst du unbedingt selber abgehen! Erst dann kannst du die Strecke so aufteilen, dass die Kinder Zeit haben, sich einerseits auszuruhen und andererseits attraktive Wegabschnitte in Ruhe zu erforschen und zu entdecken. (Denke auch hier daran, dass für die Kinder der Weg mindestens genauso interessant sein soll, wie das Ziel.) Je mehr du ihnen vorher erzählen kannst, desto größer ist die Vorfreude und somit natürlich die Motivation der Kinder. Bleibe aber immer so flexibel, dass du auf das Wetter, die Kondition der WiWö oder die Lust und Laune der Kinder reagieren kannst.
  • Die Länge der Wanderung hängt in erster Linie von der Erfahrung der Kinder ab. Grundsätzlich kannst du ihnen durchaus eine Wanderung von 3-4 Stunden Gehzeit zumuten – bedenke aber, dass du dich auch hier wieder unbedingt nach dem schwächsten Kind zu richten hast! (Die Gehzeit von Kindern entspricht ungefähr dem 1 1/2 fachen der Gehzeit von Erwachsenen.)
  • Mache Ruhepausen immer nur an ungefährlichen Plätzen. Kinder haben die Angewohnheit, ziemlich schnell wieder zu spielen und herumzulaufen. Das heißt aber noch lange nicht, dass ihr wieder weiter gehen sollt, denn auch diese Bewegung ist für sie Erholung. Denk auch daran, dass WiWö viel schneller ermüden (allerdings erholen sie sich auch rascher) als Erwachsene – du musst also mehrere Pausen einplanen. Kinder haben durchaus genügend Kraft für kurzzeitige Anstrengungen, es fehlt ihnen jedoch noch an Ausdauer.
  • Zur Ausrüstung jedes Kindes zählen Schuhe mit rutschfester Sohle, die die Knöchel stützen, ein Regenschutz, Sonnenschutz (Creme, Kopfbedeckung), Kälteschutz (Pullover) und der Proviant (s.u.). Du musst außerdem eine Notfallapotheke und Notfallproviant (s.u.) dabei haben. Bewährt haben sich außerdem ein Taschenmesser, Klopapier und ein paar Reservesocken für Kinder. Bedenke, dass der Knochenbau und die Muskeln der WiWö noch in Entwicklung sind und achte darauf, dass ein Kind nicht mehr als 10% des eigenen Körpergewichtes tragen soll.
  • Kinder haben einen anderen Stoffwechsel als Erwachsene und benötigen deshalb gut die doppelte Menge Flüssigkeit während einer Wanderung als unter normalen Bedingungen. (Das bedeutet für eine Wanderung von ca. 3 Stunden ca. 1 Liter Flüssigkeit!) Achte darauf, dass die WiWö eine entsprechend große Trinkflasche mitnehmen. Das Getränk soll durstlöschend - also nicht zu süß – sein. Besonders geeignet sind Früchtetee oder verdünnter Saft. Achte darauf, dass die Kinder wirklich regelmäßig und ausreichend trinken.
  • Es macht nichts, wenn Kinder während der Wanderung wenig oder gar nichts essen. Wichtig ist, dass sie es anschließend auf jeden Fall ausgiebig tun. Du solltest allerdings Notproviant in Form von Nüssen, Trockenobst oder Müsliriegeln dabei haben.
  • Regen oder gar Schneefall bedeuten wesentlich höhere Anforderungen an Ausrüstung und Kraft. Wenn die Kinder nass werden, führt das sehr schnell zu Unterkühlungen. Achte daher darauf, dass die WiWö nicht frieren und ihre Kleidung immer trocken ist. Vernünftigerweise solltest du daher nur bei freundlichem Wetter aufbrechen und auch den Wetterbericht beachten. Solltet ihr in ein Gewitter kommen, so musst du neben den normalen Maßnahmen (nicht unter einen Baum stellen, metallische Gegenstände entfernen) auch bedenken, dass viele Kinder in so einer Situation große Angst bekommen und vielleicht sogar panisch reagieren. Bereite sie also ausreichend darauf vor und riskiere keine Wanderung, wenn Gewitter angekündigt sind.
  • Prinzipiell musst du natürlich alle Ängste der WiWö sehr ernst nehmen. Besonders im Gebirge - die Gegend, die Höhe ist ungewohnt – zeigen Kinder Anzeichen von Angst wie Blässe, Frieren oder eine veränderte Stimmungslage. Meist hilft schon körperlicher Kontakt, indem du das betreffende Kind einfach mal an der Hand nimmst, um ihm Sicherheit zu geben. Vermeide aber in jedem Fall Routen, die schon von sich aus (Brücken, Steige, etc.) beängstigend sind.
  • Du kannst Kinder natürlich vorauslaufen lassen, weil du das Gelände kennst. Du musst aber einen Treffpunkt bzw. eine Regelung ausmachen, wann und wo ihr auf einander wartet. Noch besser ist es, wenn die WiWö in Sichtweite bleiben. Den Abschluss eurer Gruppe bildet aber in jedem Fall einE LeiterIn, das "Schlusslicht", der/die darauf achtet, dass niemand verloren geht. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn es neblig ist. Dann ist es unbedingt notwendig, dass alle möglichst eng zusammenbleiben, da alle Risiken sich erhöhen, wenn eure Sicht eingeschränkt ist.

Baden und Schwimmen

  • Alle Verantwortlichen müssen schwimmen können und zumindest eineR muss lebensrettende Maßnahmen beherrschen. Wenn das nicht der Fall ist, geht gar nicht erst zum Schwimmen.
  • Nimm eine Erste Hilfe-Ausrüstung und - wenn nötig - ausreichenden Sonnenschutz mit.
  • Du musst den Bade- oder Schwimmbereich genau kontrollieren. Das Wasser darf nicht zu kalt sein (auf jeden Fall nicht unter 16 Grad Celsius). Du musst wissen, wie tief der Bereich jeweils ist und ob es Hindernisse ( Löcher, Pfosten, Wasserpflanzen etc.) gibt.
  • WiWö baden nur in einem genau abgegrenzten (erlaubten) Gebiet und unter ständiger Aufsicht durch einen Erwachsenen.
  • Du musst von jedem Kind wissen, wie gut oder schlecht es schwimmen kann. Entweder fragst du bei den Eltern nach oder du lässt es dir von den WiWö zeigen. Nichtschwimmer dürfen nur mit Schwimmhilfen ins Wasser.
  • Leichter fällt der Überblick, wenn du dir ein System überlegst, wie du die Kinder leicht ständig zählen kannst (z.B. paarweise schwimmen, kleine Gruppen abwechselnd, mehrere kleine Gruppen gleichzeitig mit mehreren Erwachsenen als Begleitperson). Ein Erwachsener soll von außen den Überblick behalten.
  • Achte darauf, dass sich die WiWö nach dem Schwimmen gut abtrocknen, etwas Trockenes anziehen und ausreichend vor der Sonne geschützt sind (Kopfbedeckung, Sonnencreme).
  • Wasser reflektiert übrigens sehr stark die Sonnenstrahlen. Bei zu langem Aufenthalt im Wasser (besonders auf Luftmatratzen o.ä.) kann man einen ganz schönen Sonnenbrand bekommen.
  • Denk daran, dass man im Wasser sehr schnell die Orientierung verlieren kann. Sobald es dämmrig wird, solltet ihr aus dem Wasser gehen. (Notfalls kann ein Erwachsener vom Ufer aus mit einer Lampe Sichtzeichen geben.)
  • Sollten die WiWö an Wasseraktivitäten (z.B. Spielen in Booten, einer Floßfahrt etc.) teilnehmen, müssen sie in jedem Fall Schwimmwesten tragen.

Baderegeln

  1. Nie schwimmen oder baden bei Wassertempertaturen unter 16° C oder wenn man fröstelt (Unterkühlung)
  2. Nie mit trockenem oder verschwitztem Körper ins Wasser springen (Hitze-Kälteschock, Herzinfarkt) - zuerst langsames Abkühlen von Füßen, Armen und Oberkörper.
  3. Nie andere ins Wasser stoßen (Schockgefahr!)
  4. Nie mit vollem Magens ins Wasser gehen (Überlastung des Herzens!)
  5. Nie in unbekannte Gewässer springen (Steine, Piloten, Wasserpflanzen!)
  6. Nie vom Sprungbrett oder -turm in überfüllte Becken springen (Querschnittlähmung!)
  7. Nie andere ins Wasser tauchen (Aus Spaß wird Angst und Tod!)
  8. Nie zu weit hinaus schwimmen - wenn nur unter Aufsicht.
  9. Bei Gewitter, hohem Wellengang und einbrechender Dunkelheit aus dem Wasser gehen.
  10. Brückenpfeiler, Schiffs- und Bootsverkehr-Strecken meiden (Ruderschläge, Schraubensog!)
  11. Verunreinigte Gewässer meiden! (Verletzungs- und Infektiongsgefahr!)
  12. Sicherheitsabstand von Stau-Anlagen, Wehren, Wasserfällen und Stromschnellen einhalten (Sog-Gefahr!)
  13. Keine Panik, wenn Du in Strudel oder Wirbel kommst - ruhig mitziehen lassen, Gleichzug treibt Dich wieder nach oben!
  14. Bei Krampf in Armen und Beinen sofort in Rückenschwimmlage gehen - Ruhe bewahren, Krampflösung durch Strecken der Glieder!
  15. In "Eiskalt-Strömungen" tief einatmen und schnell durchschwimmen - Nicht erschrecken, Wasser ist an der Oberflächer am wärmsten!
  16. Keine Panik bei Kontakt mit Wasserpflanzen - sofort in Rückenschwimmlage gehen und ruhig weiterschwimmen!
  17. Tauchen nur unter Kontrolle - oder Tauchsicherung mit Leine oder Boje!

Für weitere Informationen steht dir die Österreichische Wasserrettung gerne zur Verfügung: ÖWR Bundesleitung "Haus des Sports", 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12, Tel./Fax: 01/5045679, http://bundesleitung.owr.at

Umgang mit Feuer

  • Streichhölzer, Kerzen und Lagerfeuer haben Kinder schon immer fasziniert. Lerne deinen WiWö den richtigen Umgang damit, mach ihnen gleichzeitig aber klar, dass ein Feuer (und sei es das Anzünden einer Kerze) in jedem Fall nur in Anwesenheit Erwachsener gemacht werden darf.
  • Lagerfeuer gehören eigentlich in die GuSp-Stufe. Hin und wieder ist so ein Grill- oder Lagerfeuer auch mal bei den WiWö erlaubt, für besondere Anlässe. Achte darauf, dass immer eine ausreichende Menge Wasser beim Feuer steht. Legt ganz klar fest, welche Person im Leitungsteam für das Löschen des Feuers verantwortlich ist, da sie später nochmals nachsehen sollte, ob die Glut auch wirklich gelöscht ist. Übrigens: Ob und wo es erlaubt ist, Feuer zu machen, ist ganz unterschiedlich geregelt. (In Wien z.B. ist lt. Auskunft der Berufsfeuerwehr das Feuer machen überhaupt verboten und Ausnahmen müssen über das Magistrat genehmigt werden.) Melde auf jeden Fall jedes Feuer, das du machen willst, rechtzeitig vorher der örtlichen Feuerwehr – egal ob das nun Vorschrift ist oder nicht. Das erspart Unannehmlichkeiten und Missverständnisse.

Erste Hilfe und Gesundheit

Du bist für den Gesundheitszustand und das Wohlbefinden deiner WiWö verantwortlich. Das heißt einerseits, dass du natürlich in Erste Hilfe ausgebildet sein musst – andererseits, dass du auch auf die Hygiene achten sollst. Allerdings darfst du keinerlei Medikamentierung vornehmen – nie und in keinem Fall, es sei denn, du wirst von den Erziehungsberechtigten dazu angewiesen. Die meisten Informationen sind Landesgesetzen entnommen, die allerdings für Kinder unter 10 Jahren grundsätzlich keine Unterschiede machen. Eine Liste der LVs findest du ab S.:C1 Daraus ergeben sich folgende Tipps:

  • In deiner Ausbildung bei den PPÖ als JugendleiterIn musst du einen Erste Hilfe Kurs besuchen.
  • Du musst jederzeit eine komplette und richtig eingerichtete Erste Hilfe-Box bei der Hand haben. Achte darauf, dass sie regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und eventuelle Ablaufdaten überprüft wird.
  • Jedes Kind, das Symptome zeigt, die über ein durchschnittliches Maß hinausgehen, muss sofort zu einem Arzt oder in eine Ambulanz gebracht werden. Bedenke, dass Ärzte verpflichtet sind Anzeige zu erstatten, wenn ein Kind eine Verletzung hat bei der Verdacht auf Fremdverschulden besteht (ein notwendiger Schutz für unsere Kinder) und kontaktiere notfalls sofort eure rechtliche Hilfe.
  • Vor einer längeren Aktivität musst du dir die Gesundheitsdaten der Kinder geben lassen.
  • Wenn ein Kind regelmäßig ein bestimmtes Medikament einnehmen muss, dann soll immer die gleiche Person dafür verantwortlich sein und ein genaues Tagebuch darüber führen.
  • Lass in keinem Fall Kinder selbst Medikamente einnehmen und verhindere, dass Leute, die nicht dazu geeignet sind, Diagnosen stellen. Eine kleine Anleitung für Hausmittel und "ungefährliche" Behandlungen findest du im Anschluss.
  • Achte darauf, dass die Kinder immer genug trinken, um nicht auszutrocknen.
  • Setze WiWö nicht lange der prallen Sonne aus und sorge dafür, dass sie in der Sonne eine Kopfbedeckung tragen bzw. Sonnenschutz auftragen.

Aufsicht und Alkoholkonsum

Nimm deine Vorbildwirkung so ernst, dass du in Anwesenheit der Kinder keinen Alkohol trinkst. Bedenkt im Team auch, dass immer eine Person fahrtauglich (also am besten vollkommen nüchtern) sein muss, um Hilfe holen oder zum Arzt fahren zu können, falls ihr mal abends gemütlich bei einem Glas Wein zusammensitzen wollt. Oft wird vergessen, dass der Restalkohol im Blut das Verhalten auch am nächsten Morgen noch beeinflusst. ErzieherInnen machen sich übrigens strafbar, wenn sie Alkohol trinken, obwohl für sie vorhersehbar ist, dass sie Kinder bei gefährlichen Tätigkeiten beaufsichtigen sollen und es dann zu einer Körperverletzung kommt. Vielleicht schafft ihr es ja, für die Dauer der Aktivitäten mit WiWö überhaupt auf Alkohol zu verzichten.

Essen

Viele Tipps für Küche und Verpflegung findet ihr schon im Abschnitt über das Sommerlager. Hier folgen nur noch ein paar besonders wichtige Punkte.

  • Achte darauf, dass die Frischprodukte wirklich entsprechend aufbewahrt werden und sei besonders kritisch mit ihnen, bevor du sie verwendest.
  • Achte in der Küche ganz besonders auf Sauberkeit und Hygiene und lass auf keinen Fall Kranke diesen Bereich betreten.
  • Prinzipiell kochen bei den WiWö nur Erwachsene. Ausnahmen bestehen dann, wenn du es aus pädagogischen Gründen für sinnvoll erachtest, es also Teil deines Programms ist oder die Kinder kleine Aufgaben für eine bestimmte Zeit lang übernehmen. Grundsätzlich sollen WiWö im Küchenbereich aber immer unter Aufsicht Erwachsener sein.


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Literatur

Wandern mit Kindern

  • Die Reihe "Wandern mit Kindern" aus dem Stocker Verlag bietet regional Wandertipps speziell für Kinder an. Bei jedem Ausflugsziel gibt es etwas Interessantes zu erleben oder zu entdecken.
  • ÖAV: Mit Kindern auf Hütten (kostenlos)
  • Österreichisches Kuratorium für Alpine Sicherheit: Lawinen Fibel für Skifahrer und Snowboarder (ÖAV, kostenlos) Österreichisches Kuratorium für Alpine Sicherheit: Erste Hilfe für Skifahrer und Snowboarder (ÖAV, kostenlos)
  • Dewald, Wilfried u.a.: Mit Kindern ins Gebirge. Ein Ratgeber (Bruckmann) ISBN 3-7654-2587-7
  • Deutsche Alpenvereinsjugend: Mit Kindern und Jugendlichen im Gebirge (Deutscher Wanderverlag) ISBN 3-8134-0205-3 (Ratschläge und Spiele)
  • Für weitere Informationen z.B. zu den Themen Snowboarden, Skifahren (Pistenregeln, Erste Hilfe) o.ä. steht dir der Österreichische Alpenverein (ÖAV); Wilhelm Greil Str. 15, 6010 Innsbruck, Tel.: 0512/59547-0, office@alpenverein.at, www.alpenverein.at gerne zur Verfügung