Die Gruppenleitung

Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter sollten fähig sein, die LeiterInnen und Mitarbeiter*innen der Pfadfinder*innengruppe bei ihrer Arbeit zu unterstützen, sowie die Pfadfinder*innengruppe organisatorisch zu leiten und nach außen zu vertreten.

Pfadfinder*innengruppen werden von einem Gruppenleiter und einer Gruppenleiterin partnerschaftllich geleitet  vom Gruppenrat für 3 Jahre gewählt und im Einverständnis mit dem Elternrat der Landesleitung vorgeschlagen. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen werden sie von dieser bestätigt. Gruppenleiter*innen müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und die Ausbildung für Gruppenleiter*innen in den ersten drei Jahren absolvieren.

Aufgaben und Verantwortung aus der Praxis:

Die Gruppenleitung ist verantwortlich für:

  • die Einführung und weitere Betreuung neuer Leiter*innen in ihr Tätigkeitsfeld
  • die Einhaltung und Befolgung der pfadfinderischen Werte (lt. Verbandsordnung der PPÖ)
  • die Erarbeitung von Zielstellungen der Gruppe
  • Erstellung des Gruppen- und Materialbudgets mit dem Gruppenrat für den Elternrat
  • die Aus- und Weiterbildung der Leiter*innen
  • regelmäßige Berichte an den Elternart und die Eltern
  • Gruppenpostempfänger*in
  • Grundkenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen (Vereinsrecht ...)
  • Organisation des Gruppenrats
  • ihre eigene Aus- und Weiterbildung

 

Quelle: GOLD - das Handbuch für GruppenleiterInnen, Rechte und Pflichten der Gruppenleitung