Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter sollten fähig sein, die LeiterInnen und Mitarbeiter*innen der Pfadfinder*innengruppe bei ihrer Arbeit zu unterstützen, sowie die Pfadfinder*innengruppe organisatorisch zu leiten und nach außen zu vertreten.
Pfadfinder*innengruppen werden von einem Gruppenleiter und einer Gruppenleiterin partnerschaftllich geleitet vom Gruppenrat für 3 Jahre gewählt und im Einverständnis mit dem Elternrat der Landesleitung vorgeschlagen. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen werden sie von dieser bestätigt. Gruppenleiter*innen müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und die Ausbildung für Gruppenleiter*innen in den ersten drei Jahren absolvieren.
Die Gruppenleitung ist verantwortlich für:
- die Einführung und weitere Betreuung neuer Leiter*innen in ihr Tätigkeitsfeld
- die Einhaltung und Befolgung der pfadfinderischen Werte (lt. Verbandsordnung der PPÖ)
- die Erarbeitung von Zielstellungen der Gruppe
- Erstellung des Gruppen- und Materialbudgets mit dem Gruppenrat für den Elternrat
- die Aus- und Weiterbildung der Leiter*innen
- regelmäßige Berichte an den Elternart und die Eltern
- Gruppenpostempfänger*in
- Grundkenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen (Vereinsrecht ...)
- Organisation des Gruppenrats
- ihre eigene Aus- und Weiterbildung
Quelle: GOLD - das Handbuch für GruppenleiterInnen, Rechte und Pflichten der Gruppenleitung