Künster und Künstlerinnen leben üblicherweise von den Gagen für Ihre Auftritte, den Verkäufen von CD’s und Musikdateien. Von Tantiemen hast du wahrscheinlich auch schon mal gehört.
Hinter jedem Song stehen Komponist*innen und Texter*innen, die die Songs geschrieben haben. Das Ergebnis dieser Arbeit gehört als geistiges Eigentum den Songschreiber*innen. Wenn Musikwerke zum Beispiel im Radio oder bei öffentlichen Veranstaltungen gespielt oder auf einer CD aufgenommen werden, steht den Urhebern dafür laut Urheberrecht eine faire Bezahlung zu. AKM und austro mechana heben diese Tantiemen treuhändig ein und geben sie an die Komponist*innen, Textautor*innen und Musikverleger*innen weiter.
Um aber nicht jeden einzelnen Heimabend von all unseren Gruppen anmelden zu müssen hat die PPÖ eine Rahmenvereinbarung mit der AKM geschlossen. Das war bereits im Jahr 1977! Seit damals ist das Verwenden von Musik für den Heimabend erlaubt und wird pauschal bezahlt.
Darüber hinaus gibt es auch eine Zusatzvereinbarung mit der AKM, welche öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 200 Besucher*innen, bei freiem Eintritt und ohne Künstler*innenhonorar, umfasst. Das heißt, dass für das Abspielen von Musik oder auch Livemusik im Rahmen einer solchen Veranstaltung keine Anmeldung bei der AKM erfolgen muss.
Veranstaltungen mit Musik, die nicht in die Pauschale (siehe oben) fallen, sind bei der AKM anzumelden!
Beispiel: Bei einer Ballveranstaltung wird üblicherweise Eintritt verlangt. Daher fällt eine solche Veranstaltung aus der Pauschalregelung hinaus und ist bei der AKM anzumelden. Für eine solche Anmeldung gebt bitte, im Feld "Dach- / Fachverband (Abkürzung)" "PPÖ" und diese Nummer an: DVNR 234
Weil im Rahmenvertrag auch vereinbart wurde, dass bei ordnungsgemäß angemeldeten Einzelveranstaltungen (egal ob mit oder ohne Tanz) 45% Ermäßigung (Fassungsraumabrechnung) gewährt werden.
Achtung! Die AKM erteilt nur die "Erlaubnis" zur Verwendung von Musik. Wie du zu deiner Musik kommst/gekommen bist, hat damit nichts zu tun. Musik aus dem Internet herunterzuladen oder CD´s zu kopieren ist trotz AKM Anmeldung nicht erlaubt.
Musik- und Sprachwerke sind bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. – wenn es Miturheber gibt – bis 70 Jahre nach dem Tod des letztlebenden Miturhebers geschützt.
Eine Veranstaltung ist immer öffentlich, wenn sie allgemein zugänglich ist. Aber auch Veranstaltungen mit "geschlossenem Teilnehmer*innenkreis", die außerhalb der "Privatsphäre" stattfinden, wie z.B. Veranstaltungen für Vereinsmitglieder oder Firmenfeiern, gelten im Sinne des Urheberrechts als öffentlich. Ob die Veranstaltung in der Öffentlichkeit angekündigt wird bzw. wurde ist unerheblich.
Bitte bedenke, dass der Vertrag aus 1977 ist und es damals noch kein Internet gab. Das heißt, dass die Verwendung von Musik im Netz wieder etwas völlig Anderes ist. Wenn du also ein Video von deinem Event zusammenschneidest und mit Musik unterlegst oder einfach nur kurz eine Szene mitfilmst und das ins Netz stellst, brauchst du dafür eine separate Lizenz.
Die Mitarbeiter*innen der AKM sind sehr hilfsbereit, beantworten sämtliche Fragen und unterstützen dich bei der Anmeldung deiner Veranstaltung. Ruf an oder maile der Geschäftsstelle in deiner Nähe. Alle weiteren Details und Kontaktdaten findest du auf www.akm.at.