Informationen zur DSGVO

Mit 25. Mai 2016 ist die EU-Verordnung mit der Nummer 2016/679 in Kraft getreten und hebt die Richtlinie 95/46/EG  auf. Nach einer 24-monatigen Frist wird die Datenschutzgrundverordnung nun ab 25. Mai 2018 anzuwenden sein. Die Verordnung soll zum Schutz von natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr dienen. Es werden diesbezüglich die Regelungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht.

Was bedeutet das nun für die Pfadfinder?

Wir empfehlen jedem LV und jeder Pfadfindergruppe ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VdV) anzulegen. Es ist besser eine Verarbeitungsverzeichnis zu haben und nicht zu brauchen als danach gefragt zu werden und keines vorweisen zu können.

Die Gruppen und LV´s sollten ehebaldigst eine erste Version ihres VdV erstellt haben.Die Gruppen dürfen nach dem 25.5. weiterhin alle Daten erheben und verwenden, solange sie dafür einen konkreten Zweck / eine Begründung haben. Entfällt der Zweck, fällt die Berechtigung zur Datenverarbeitung weg und die Daten sind zu löschen.

Um dieses VdV einfach und komfortabel erstellen und in weiterer Folge auch warten zu können, bietet der Bundesverband ein online-Datenschutz-Management-Tool an.

Wer dieses Tool nutzen möchte schickt bitte an dsgvo(at)ppoe.at  eine formlose eMail mit folgendem Inhalt:

  • Gruppenname
  • Gruppenkürzel
  • Name, Telefonnummer und eMail - Adresse des Administrators oder der Administratorin

Ein erster Eindruck sowie eine Anleitung zur Verwendung des Tools ist hier zu finden: https://www.noe-pfadfinder.at/apps/dsms/

Bei inhaltlichen Rückfragen stehen euch euer Landesverband und der Bundesverband zur Verfügung.

Markus Höckner
Bundesgeschäftsführer